Steuererklärung - Einkommensteuer - Lohnsteuerhilfe hotsell - Beratung

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Steuererklärung - Einkommensteuer - Lohnsteuerhilfe hotsell - Beratung, KEINE GEWERBLICHEN UND SELBSTSTÄNDIGEN KUNDENDer Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e V (Steuerring) wurde 1969 gegründet und zählt.
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KEINE GEWERBLICHEN UND SELBSTSTÄNDIGEN KUNDEN!

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) wurde 1969 gegründet und zählt mit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands. Die Steuerring-Beratungsstelle hotsell in Wiesbaden besteht seit 2016. Vor Ort werden die Mitglieder von Tyrone Rueda Peña betreut. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. a. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide.

Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG ausschließlich Einkünfte erzielen als:

• Arbeitnehmer

• Beamter

• Auszubildender

• Pensionär

• Rentner

• Unterhaltsempfänger

Zählen Sie dazu? Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

• Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

• Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen

• sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.

Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.

Produkte:

Wir bieten Ihnen:

• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation

• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses

• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis

• Beratung zur Steuerklassenwahl

• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen

• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld

• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)

• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer

• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten

... und vieles mehr.

Leistungsübersicht: http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft.html [http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft.html?fbclid=IwAR1QfSKuRFOH7rNQSthfw2uoW_OJiWPVvPKU_7m9PvMQSK1vOWFdEnyHZBg]

Ein Mitgliedsbeitrag – alle Leistungen inklusive! Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Steuerring ist einkommensabhängig (sozial gestaffelt) und liegt zwischen 60 und 450 Euro. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro.

Mitgliedsbeiträge: https://www.steuerring.de/mitgliedschaft/beitraege.html [https://www.steuerring.de/mitgliedschaft/beitraege.html]

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